Was wir machen…

  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Ordnen, Sortieren und Organisation der Unterlagen

Viele Selbständige kennen das Ärgernis mit Ihren Belegen und schieben es gern vor sich her. Da das Finanzamt nicht vergisst, macht es im Nachgang deutlich mehr Arbeit, alle Belege über Monate oder Jahre zusammenzusammeln und aufzubereiten.

Unser Buchhaltungsbüro erspart Ihnen den Ärger und hält Ihre Buchhaltung auf dem aktuellsten Stand.

Sie möchten gern mehr Zeit für die wesentlichen Aufgaben im Tagesgeschäft haben und trotzdem über eine aktuelle und aussagefähige Buchführung* verfügen können?

Wir unterstützen Sie bei der Existenzgründung über die Buchung laufender Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnungen.

Foto von Catrin Hindsches

Catrin Hindsches

Bereits seit 2008 arbeite ich erfolgreich als Steuerfachangestellte. Durch die langjährige Erfahrung im Steuerbereich, besonders in der Finanz- und Lohnbuchhaltung, bin ich kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange in Sachen Buchhaltung. Dabei reicht der Mandantenstamm vom kleinen Einzelunternehmer bis hin zum Großunternehmen. Durch regelmäßige Fortbildungen bin ich bestens auf aktuelle Gesetzänderungen vorbereitet.

 

Antworten auf die häufigst gestellten Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen. Ist Ihr Anliegen nicht dabei? Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Durch die starke Digitalisierung ist es natürlich möglich, dass wir nur digital miteinander arbeiten. Somit spielt die Entfernung keine Rolle. Sie können mir Ihre Belege digital   übermitteln, die Originale bleiben bei Ihnen. Die von mir verwendete Software verfügt über eine DATEV-Schnittstelle zum unproblematischen Austausch von Daten zwischen Ihrem Faktura-Programm und/oder der Software Ihres Steuerberaters.

Zuerst nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Telefonisch oder schriftlich – wie es Ihnen am besten   gefällt. Dann erörtern wir gemeinsam, wo Sie genau Hilfe benötigen und wie wir diese umsetzen.

Vielleicht haben Sie bereits einen Steuerberater, dem ich die Daten für den Jahresabschluss zukommen lasse oder Sie arbeiten mit einem Steuerberater aus meinem Netzwerk zusammen.

Die Kosten der laufenden Finanzbuchhaltung lassen sich im Vorfeld nur schwer abschätzen. Der Arbeitsaufwand hängt selbstverständlich von der Anzahl der Belege und der Komplexität der Geschäftsvorfälle ab, auch die Vollständigkeit und die Belegsortierung spielen eine große Rolle.

Es kann nach vorab vereinbarter Pauschale oder nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Unser Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Aufwand in Anlehnung an die Gebührentabelle des b.b.h. (Bundesverband für selbstständige Buchhaltung und Bilanzbuchhalter).

Alle Leistungen, die nicht mit einer Pauschale oder nach der Gebührentabelle des b.b.h. abgerechnet werden bzw. in diesen Beträgen enthalten sind, werden nach Aufwand mit einem Stundensatz von 60 € berechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefangene Viertelstunde.

Unsere Preise

Buchhaltung

Die Kosten der laufenden Finanzbuchhaltung lassen sich im Vorfeld nur schwer abschätzen. Der Arbeitsaufwand hängt selbstverständlich von der Anzahl der Belege und der Komplexität der Geschäftsvorfälle ab, auch die Vollständigkeit und die Belegsortierung spielen eine große Rolle.

Bei der Preisgestaltung haben wir darauf geachtet, dass alle Leistungen für unsere Mandanten verständlich, transparent und überprüfbar sind. Unser Rat: Eine gut vorbereitete Buchhaltung mit vollständigen Belegen spart Zeit und Kosten!

Alle Leistungen, die nicht mit einer Pauschale oder nach der Gebührentabelle des b.b.h. abgerechnet werden bzw. in diesen Beträgen enthalten sind, werden wie folgt nach Aufwand berechnet:

Die Abrechnung erfolgt je angefangene Viertelstunde.

Stundensatz 60 €

Es kann nach vorab vereinbarter Pauschale oder nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Unser Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Aufwand in Anlehnung an die Gebührentabelle des b.b.h. (Bundesverband für selbstständige Buchhaltung und Bilanzbuchhalter).

Sofern nichts anderes vereinabrt wurde, wird grundsätzlich nach der Anzahl der Belege und somit nach Anzahl der Buchungen abgerechnet.

Lohnbuchhaltung

Für die Erstellung der monatlichen Lohnbuchhaltung, inkl. Lohnsteueranmeldungen, Krankenkassenbeitragsnachweise, BG-Meldungen, etc. berechnen wir:

bis 5 Arbeitnehmer
14 € pro Arbeitnehmer

5 – 10 Arbeitnehmer
13,50 € pro Arbeitnehmer

10 – 20 Arbeitnehmer
13,00 € pro Arbeitnehmer

20 – 30 Arbeitnehmer
12,50 € pro Arbeitnehmer

30 – 40 Arbeitnehmer
12,00 € pro Arbeitnehmer

über 40 Arbeitnehmer
11,50 € pro Arbeitnehmer

Die einmalige Einrichtungsgebühr pro Arbeitnehmer beträgt 15 €.